Weil der Erblasser kein Testament errichtet hat oder der „Letzte Wille“ formale Fehler enthält, bescheren Erbstreitigkeiten den Nachlassgerichten viel Arbeit. Selbst scheinbare Kleinigkeiten können dazu führen, dass ein Testament wider Erwarten für ungültig erklärt wird – etwa, wenn die eigenhändige Unterschrift fehlt oder das Dokument per Computer statt handschriftlich aufgesetzt wurde. Im Zweifel gilt dann die gesetzlich geregelte Erbfolge: Begünstigte sind zunächst die „Erben erster Ordnung“ (eigene Kinder und Kindeskinder), darauf folgen weitere Angehörige wie Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gelten bei der Erbfolge gesonderte Regelungen. Ausnahmen von den Regeln können nur über ein eigenhändig verfasstes Testament verfügt werden, das bei Bedarf vom Erblasser aber jederzeit abgeändert werden kann.
Bei größeren Vermögenswerten empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Notars oder Rechtsanwaltes - bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne entsprechende Adressen. Grundlegende Informationen erhalten Sie auch in einer Online-Broschüre, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Download bereithält (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.html). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Bestatter in dieser Hinsicht keine weitergehende Beratung anbieten können*.
*Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Bei der Patientenverfügung handelt es sich um schriftlich fixierte Vorgaben zur eigenen medizinischen Versorgung, wenn der Gesundheitszustand eine klare Willensäußerung nicht mehr zulässt. Beispiele für solche Situationen sind Komazustände nach einem Unfall oder andere körperliche Beeinträchtigungen, die selbstbestimmtes Handeln unmöglich machen. Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinische Versorgung Sie sich in derartigen Fällen wünschen – einschließlich der Möglichkeit, lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahmen einzuschränken oder auszuschließen. Nicht zuletzt entlasten Sie im Fall eines Falles Ihre Angehörigen von Entscheidungen, die niemand gern treffen möchte.
Staatliche Information:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html
Kirchliche Information:
Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:
Während sich die Patientenverfügung auf medizinischen Aspekte konzentriert, regeln Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung den Umgang mit Einschränkungen der Handlungsfähigkeit im juristischen Sinn. Mit einer selbst ausgefertigten Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens benannt, die bei Eintritt der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort als Bevollmächtigte tätig werden kann. Die Betreuungsverfügung benennt ebenfalls eine bevollmächtigte Person, muss jedoch vom Vormundschaftsgericht bestätigt werden. Das Vormundschaftsgericht überprüft in diesem Zusammenhang die entsprechende Eignung des Bevollmächtigten oder benennt von Amts wegen einen Betreuer. Weitere Informationen und Formulare zum Download finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
Allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht:
Download Formular Vorsorgevollmacht:
Download Formular Betreuungsverfügung:
Mit einer Organ- oder Gewebetransplantation kann kranken Menschen die Aussicht auf ein besseres oder längeres Leben eröffnet werden. Die Entscheidung pro oder contra Organspende ist jedoch eine höchst persönliche Angelegenheit, bei der auch religiöse und ethische Überzeugungen eine große Rolle spielen. Zur Sicherheit empfiehlt sich das Führen eines Organspendeausweises, aus dem Ihre Entscheidung klar ersichtlich ist. In jedem Fall dürfen Organe nur dann entnommen werden, wenn der Hirntod entsprechend der Richtlinie der Bundesärztekammer zweifelsfrei festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Entnahme existiert.
Mehr Informationen zur Organspende gibt es unter www.organspende-info.de
Organspendeausweise sind darüber hinaus kostenlos in Apotheken und Arztpraxen erhältlich.
Wie Kinder mit dem Verlust eines nahestehenden Menschen umgehen, hängt von vielen Faktoren ab. Das Alter spielt eine große Rolle, auch die persönliche Beziehung zum Verstorbenen oder die Art und Weise, wie Eltern oder Geschwister selbst mit dem Trauerfall umgehen. Manchmal äußert sich kindliche Trauer über die Angst, im Dunkeln nicht allein sein zu wollen, oder der junge Mensch zieht sich vorübergehend ganz in sich zurück.
In jedem Fall sollten Kinder gleich welchen Alters in die Rituale des Abschiednehmens und in den Prozess der Trauerbewältigung einbezogen werden. Üben Sie sich dabei in Geduld, wählen Sie eine kindgerechte Sprache und gehen Sie auf jede Frage ein. Überlassen Sie die Entscheidung zur Teilnahme an Trauerfeier und Beisetzung dem Kind. Vielleicht kommt die Idee auf, dem Verstorbenen ein selbst gemaltes Bild oder ein anderes Erinnerungsstück „auf die Reise“ mitzugeben und in den Sarg zu legen. Entwickeln Sie gemeinsam eigene Rituale der Erinnerung, wie einen gemeinsamen Besuch an der Grabstelle oder das Anzünden einer Gedenkkerze. Wenn Sie unsicher sind, welche kindlichen Wünsche überhaupt erfüllbar sind, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Fällt es Ihnen leicht, zum Tode eines Verwandten, eines Nachbarn oder einer Arbeitskollegin passende Worte des Beileids zu finden? Oder grübeln Sie Stunde um Stunde über einem leeren Bogen Papier, ohne zu einem brauchbaren Ergebnis zu kommen? Vielleicht helfen Ihnen die nachfolgenden Formulierungen, das Ziel schnell zu erreichen.
An Freunde und Bekannte
An Vorgesetzte und Kollegen
An Freunde und Bekannte
An Vorgesetzte und Kollegen
Haben Sie die verstorbene Person gut oder sehr gut gekannt, dann werden Ihnen spontan sicherlich unvergessliche Eigenschaften oder Erlebnisse einfallen.
Ein Kondolenzschreiben für einen Kollegen oder Vorgesetzten könnte beispielsweise so beginnen:
Wünschen Sie dem befreundeten Adressaten Einhalt, Ruhe oder Zeit zur Verarbeitung der Trauer? Möchten Sie Ihre Hilfe anbieten? Vielleicht so:
Sofern dem/den Trauernden nicht ganz so nahestehen, geht es auch etwas distanzierter: